- Alteisensammlung wird mit der Firma Alteisen Aeschbacher AG, Emmenmatt, durchgeführt.
- Keine Sperrgutsammlung mehr!
- Pneus können gegen Aufpreis abgegeben werden.
Wir laden herzlich zu unserem Spieleabend in der Bibliothek Röthenbach ein! Bringt eure Lieblingsspiele mit oder probiert ein neues Spiel aus. Wir bieten unter anderem Brändi Dog, Skipbo, Tutto… an. Der Spieleabend bietet eine grossartige Gelegenheit, neue Spiele kennenzulernen und gemeinsam Spass zu haben. Eine Anmeldung ist erwünscht, jedoch sind auch Kurzentschlossene herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf einen unterhaltsamen Abend!
Wann: Freitag, 17. Mai 2024 von 19.00 - 21.00 Uhr
Anmeldung: bis am 11. Mai per Mail oder Tel. 079 722 12 38 an Fränzi Wyss
Traktanden
Gestützt auf Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. liegt das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 31. Mai 2024 in der Zeit vom 1. Juli 2024 bis 31. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Röthenbach i. E. schriftlich Einsprache erhoben werden.
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf.
Der Antrag der Delegiertenversammlung des Sekundarschulverbandes vom 24. April 2024 auf Auflösung an die vier Verbandsgemeinden enthält auch eine Anpassung im Organisationsreglement des Verbandes. Gemäss Art. 38 Gemeindeverordnung sind Reglemente von Gemeindeverbänden, die von den Stimmberechtigten erlassen werden, in allen Verbandsgemeinden aufzulegen. Das heisst, dass die Anpassung des Organisationsreglements des Sekundarschulverbandes Signau ebenfalls zur Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Röthenbach öffentlich aufliegt.
Die öffentliche Auflage des Traktandums 2 umfasst demnach:
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in Abstimmungssachen innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i. E. (Art. 67a und Art. 63 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 60 Abs. 1 lit. b VRPG) schriftlich einzureichen. Sie haben einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 VRPG).
Es wird auch auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a GG aufmerksam gemacht.
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Sie möchten lernen, wie man mit dem Schneideplotter Silhouette Cameo kreativ wird? Dann ist dieser Workshop genau das Richtige für Sie!
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich! Dieser Workshop richtet sich speziell an Anfänger/Anfängerinnen. Nach einem Abend haben Sie schon etwas Eigenes geplottet. Die Teilnehmerzahl pro Abend ist begrenzt, daher sicheren Sie sich schnell einen Platz!
Bitte bringen Sie Ihren eigenen Laptop mit, auf dem die Silhouette Studio Software installiert ist. Für weitere Informationen kontaktiere Sie mich per Mail oder Telefon.
Wann: 7. Juni, 14. Juni von 19.00-21.00 Uhr
Materialkosten: Je nach Verbrauch 5.- bis ca. 20.- Anmeldung: bis am 1. Juni per Mail oder SMS 079 722 12 38 an Fränzi Wyss
Wir freuen uns darauf, Sie an einem Workshopabend begrüssen zu dürfen.
Sie möchten lernen, wie man mit dem Schneideplotter Silhouette Cameo kreativ wird? Dann ist dieser Workshop genau das Richtige für Sie!
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich! Dieser Workshop richtet sich speziell an Anfänger/Anfängerinnen. Nach einem Abend haben Sie schon etwas Eigenes geplottet. Die Teilnehmerzahl pro Abend ist begrenzt, daher sicheren Sie sich schnell einen Platz!
Bitte bringen Sie Ihren eigenen Laptop mit, auf dem die Silhouette Studio Software installiert ist. Für weitere Informationen kontaktiere Sie mich per Mail oder Telefon.
Wann: 7. Juni, 14. Juni von 19.00-21.00 Uhr
Materialkosten: Je nach Verbrauch 5.- bis ca. 20.- Anmeldung: bis am 1. Juni per Mail oder SMS 079 722 12 38 an Fränzi Wyss
Wir freuen uns darauf, Sie an einem Workshopabend begrüssen zu dürfen.
Podologin:
Dorina Wingeier-Ronchi
Anmeldung an:
Béatrice Lüthi
Schächli 33c
3538 Röthenbach i. E.
Tel. 034 491 11 78
Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung laden die Kirchgemeinde Röthenbach i. E. und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. am Freitag, 6. September 2024, 20.00 Uhr, herzlich zur Gedenkfeier auf den Friedhof Dorf mit anschliessendem Gottesdienst in der Dorfkirche ein.
Gräberaufhebung
Friedhof Dorf
Im Herbst 2024 werden die zwei hintersten reihen im südöstlichen Teil des Friedhofes sowie die hinterste Reihe im südöstlichen Teil des Friedhofes aufgehoben. Es betrifft 16 Gräber der Jahre 1994 bis 1996 (Grab Nrn. 633-647). Mit den Arbeiten wird Anfang Oktober 2024 begonnen. Angehörige der Verstorbenen oder Personen, die die Gräber besorgen oder besorgen lassen, sind gebeten, über die Grabmäler bis zu diesem Zeitpunkt zu verfügen. Ab dem 1. Oktober 2024 werden nicht entfernte Gegenstände kostenlos weggeräumt und Rasen angesät.
Friedhof Würzbrunnen
Auf dem Friedhof Würzbrunnen werden im Jahr 2024 keine Gräber aufgehoben.
Grüngutabfuhr findet statt:
Sammelort: Beat Ellenberger, Meienried 247 3538 Röthenbach i. E., 079 330 67 42
Kosten:
bis 1‘000 kg: Fr. 10.00 / 100 kg
ab 1‘000 kg: Fr. 75.00 / 1‘000 kg
(Barzahlung bei Ablieferung)
Es werden keine Blacken und deren Samen sowie kein Holz, welches einen Durchmesser von mehr als 3 cm aufweist, angenommen. Durch eine Selbstdeklaration und ein Kässeli beim Annahmeplatz Meienried kann das Grüngut jederzeit abgegeben werden. Grosse Mengen ab 100 kg sind vor der Abgabe telefonisch (079 330 67 42) anzumelden oder an den im LOS Röthebach publizierten Sammeldaten abzugeben. Wer möchte kann das Grüngut auf Voranmeldung zu den gleichen Konditionen bei den wigako ag, Vorder Schallenberg 137 (Tel. 034 491 27 43) abgeben.
Grüngutabfuhr findet statt:
Sammelort: Beat Ellenberger, Meienried 247 3538 Röthenbach i. E., 079 330 67 42
Kosten:
bis 1‘000 kg: Fr. 10.00 / 100 kg
ab 1‘000 kg: Fr. 75.00 / 1‘000 kg
(Barzahlung bei Ablieferung)
Es werden keine Blacken und deren Samen sowie kein Holz, welches einen Durchmesser von mehr als 3 cm aufweist, angenommen. Durch eine Selbstdeklaration und ein Kässeli beim Annahmeplatz Meienried kann das Grüngut jederzeit abgegeben werden. Grosse Mengen ab 100 kg sind vor der Abgabe telefonisch (079 330 67 42) anzumelden oder an den im LOS Röthebach publizierten Sammeldaten abzugeben. Wer möchte kann das Grüngut auf Voranmeldung zu den gleichen Konditionen bei den wigako ag, Vorder Schallenberg 137 (Tel. 034 491 27 43) abgeben.
Sonderabfälle können, wenn sie nicht fachgerecht entsorgt werden, erheblichen Schaden für die Umwelt und für den Menschen bedeuten. Sie dürfen keinesfalls im Hauskehricht, im Abwasser oder in der Natur entsorgt werden. Aus diesem Grund organisieren wir zusammen mit den Einwohnergemeinden Buchholterberg, Eriz, Fahrni, Oberlangenegg, Unterlangenegg und Wachseldorn eine Sonderabfallsammlung. Die Abfälle werden von den Spezialisten der Sonderabfallentsorgungsfirma Altola AG, Olten und Pieterlen, entgegengenommen.
Folgende Sonderabfälle werden angenommen:
Nicht angenommen werden:
Wichtige Hinweise:
Diese Sammelaktion ist ausschliesslich für private Haushalte. Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden nicht angenommen.
Der Gemeinderat
Sammelorte
Dorf: Dorfplatz
Gauchern: Parkplatz ehemaliges Schulhaus
Oberei: Parkplatz Feuerwehrmagazin
Danke fürs Einhalten der obgenannten Punkte!
Schule und Schulkommission Röthenbach
Podologin:
Dorina Wingeier-Ronchi
Anmeldung an:
Béatrice Lüthi
Schächli 33c
3538 Röthenbach i. E.
Tel. 034 491 11 78
Grüngutabfuhr findet statt:
Sammelort: Beat Ellenberger, Meienried 247 3538 Röthenbach i. E., 079 330 67 42
Kosten:
bis 1‘000 kg: Fr. 10.00 / 100 kg
ab 1‘000 kg: Fr. 75.00 / 1‘000 kg
(Barzahlung bei Ablieferung)
Es werden keine Blacken und deren Samen sowie kein Holz, welches einen Durchmesser von mehr als 3 cm aufweist, angenommen. Durch eine Selbstdeklaration und ein Kässeli beim Annahmeplatz Meienried kann das Grüngut jederzeit abgegeben werden. Grosse Mengen ab 100 kg sind vor der Abgabe telefonisch (079 330 67 42) anzumelden oder an den im LOS Röthebach publizierten Sammeldaten abzugeben. Wer möchte kann das Grüngut auf Voranmeldung zu den gleichen Konditionen bei den wigako ag, Vorder Schallenberg 137 (Tel. 034 491 27 43) abgeben.
Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.
Telefon
034 491 14 05
E-Mail
info@roethenbach.ch
Montag / Donnerstag / Freitag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–16.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 Uhr / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen