Zur Verbesserung der Begehbarkeit und Sicherheit der Treppe beim Dorfplatz soll ein Handlauf montiert werden. Der Gemeinderat hat am 7. September 2026 einen Nachkredit von Fr. 1'000 bewilligt.
Mit der Montage des Handlaufs wurde die Aellig Metallbau AG, Schüpbach, beauftragt.
Mitteilungen
2026
Gemäss Investitionsprogramm sind in den Jahren 2027 und 2028 an verschiedenen Güterstrassen Bankettstabilisierungen vorgesehen.
Bei der Weggenossenschaft Göscher-vorder Naters sollen an insgesamt drei Standorten Bankettstabilisierungen ausgeführt werden. Die Arbeiten sind für das Jahr 2027 vorgesehen. Dafür wurde, vorbehältlich des fakultativen Referendums, ein Verpflichtungskredit von Fr. 112'100 bewilligt.
Bei der Weggenossenschaft Lippenlehnhölzli sind an zwei Standorten Bankettstabilisierungen geplant. Die Ausführung erfolgt ebenfalls im Jahr 2027. Hierfür wurde ein Verpflichtungskredit von Fr. 60'300 bewilligt.
Bei der Weggenossenschaft Schindellegi sollen an insgesamt fünf Standorten Bankett-stabilisierungen vorgenommen werden. Die Ausführung ist für das Jahr 2028 geplant. Dafür wurde, vorbehältlich des fakultativen Referendums, ein Verpflichtungskredit von Fr. 194'000 bewilligt.
Die insgesamt zehn Bankettstabilisierungen an den Güterstrassen Göscher-vorder Naters, Lippenlehnhölzli und Schindellegi werden im Rahmen eines gemeinsamen Projekts umgesetzt. Bund und Kanton unterstützen die Massnahmen finanziell. Die Restkosten werden durch die betroffenen Weggenossenschaften und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. getragen.
Die Waldbrandgefahr in der Gemeinde Röthenbach i. E. wird als «mässig» beurteilt (Stufe 2):
Die aktuell geltenden Massnahmen finden Sie hier.
| Gesuchsteller: | Wermuth Michaela und Kilchenmann Jürg, Murimoosweg 20, 3132 Riggisberg |
| Projektverfasser: | Blaser GmbH, Zimmerei&Schreinerei, Mathias Blaser, Untere Feldmatt 27d, 3538 Röthenbach i.E. |
| Bauvorhaben: | Umbau und Sanierung Bauernhaus Standort: Fambach 66, 3538 Röthenbach i.E., Parzelle-Nr. 748 |
| Zone: | Landwirtschaftszone |
| Beanspruchte Ausnahmen: | Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24ff RPG) Unterschreiten Raumhöhe (Art. 67 BauV) Unterschreiten der Kaminhöhe (LRV) |
| Schutzbestimmungen: | Schützenswertes K-Objekt Gewässerschutzzone Au |
| Auflage- und Einspracheort: | Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E. |
| Auflage- und Einsprachefrist: | 02.10.2026 |
| Auflage ebenfalls online unter dem Link: | https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Lastenausgleichsbegehren (Art. 30 und 31 kant. Baugesetz) sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen.
Hinweise: Lastenaugsgleichsanpsrüche die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Röthenbach i. E., 28.08.2026, Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
| Teilstrecke | Schallenberg Passstrasse |
| Dauer | Verkehrserschwerung vom 11.09.2026, 12.00 Uhr – 21.09.2026, 18.00 Uhr Totalsperrung: Fr. 18.09.2026 von 10.00 Uhr bis So. 20.09.2026, 21.00 Uhr |
| Verkehrsführung | Einspurige Verkehrsführungen durch Streckensicherungsmassnahmen mit örtlichen Behinderungen, während den Vorbereitungsarbeiten. Verkehrsregelung mittels Verkehrsdiensten Durchfahrtsbreite 3.00 m Geschwindigkeitsreduktion im Streckenbereich 60 km/h |
| Einschränkungen | Während der Totalsperre ist eine Umleitung signalisiert |
| Grund der Massnahme | Schallenberg-Classic 2026 (Gleichmässigkeitsfahren für Oldtimer- Rennmotorräder) |
| Rechtliche Hinweise | Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Okto- ber 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert; resp. zeitweise gesperrt. |
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung und -sperrung.
Strasseninspektorat Emmental

Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2025 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, der am 1. August 2026 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, Besitzerwechsel, neue Hunde und den Tod eines Hundes umgehend in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) einzutragen und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Wer noch nicht alle Mutationen vorgenommen hat, wird gebeten, diese bis spätestens am 31. Juli 2026 zu erledigen. Hundehaltende, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.
55 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 5.8 % ausmacht.
Wanda Grolimund (Violine) aus der Talentförderung der Musikschulen Bern Nordost begleitet von Kostya Tovstukha (Klavier) eröffnen die Gemeindeversammlung mit einem Violinkonzert von Giovanni Battista Viotti.
Die Gemeindeversammlung vom 05.06.2026 hat Folgendes beschlossen:
Gemeinderechnung 2025
Die Gemeinderechnung, welche im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 165‘065.38 abschliesst, wurde einstimmig genehmigt.
Ausbau Hofzufahrt Rüegsegg-Streithalde - Kreditbeschluss
Für den Ausbau der Hofzufahrt Rüegsegg-Streithalde wurde ein Verpflichtungskredit von brutto Fr. 425‘000 bewilligt. Im Sinne von Art. 35 des Strassen- und Wegreglements vom 27.11.2020 beträgt der voraussichtliche Gemeindebeitrag an den Ausbau der Hofzufahrt Rüegsegg-Streithalde 20 % oder voraussichtlich Fr. 31‘450. Vorausgesetzt wird, dass Bund und Kanton ebenfalls finanzielle Beiträge an das Projekt leisten.
Das Berner Bündnis gegen Depression ist ein kantonales Netzwerk, das die Verbesserung der Versorgung mit Früherkennung und Frühintervention von depressiv erkrankten Kindern- und Jugendlichen und ihren Angehörigen sowie die Suizidprävention verfolgt.
Es werden jährlich diverse kostenlose Online-Veranstaltungen durchgeführt. Die Angebote haben das Ziel, Kinder, Lehrpersonen, Schulen, aber auch die breite Allgemeinbevölkerung, zu unterstützen, den Austausch zu psychischer Gesundheit zu fördern und wertvolle Impulse für den Alltag zu geben. Dabei wird besonderen Wert auf praxisnahe Inhalte und eine angenehme, offene Atmosphäre gelegt.
Für die Sanierung der Hofzufahrt Grabenmatt hat der Gemeinderat am 26. Mai 2026 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit von Fr. 175‘000 bewilligt. Die Gemeinde leistet einen Beitrag von voraussichtlich Fr. 18‘900 an diese Gesamtkosten. Der Gemeinderat hat sich jedoch bereit erklärt die Vorfinanzierung des Projektes zu übernehmen.
Der Gemeinderat hat am 26. Mai 2026 für die Umdeckung des Schindeldaches an der Friedhofmauer Würzbrunnen einen Nachkredit von Fr. 10‘296.25 bewilligt. Die Kosten sind höher ausgefallen, weil die Baumeisterarbeiten für die Ausbesserung und Reparatur der Friedhofmauer höher ausgefallen sind. Im Rahmen der Ausführungsbesprechung mit der Kantonalen Denkmalpflege hat man sich gemeinsam für eine umfangreichere Sanierung der Friedhofmauer entschieden. Die gesamten Kosten belaufen sich auf Fr. 70‘296.25, wovon die Kantonale Denkmalpflege einen Anteil von Fr. 38‘180.00 finanziert hat. Die Nettobaukosten zu Lasten der Gemeinde betragen Fr. 38‘180.00.
Es kommt in der Schweiz leider immer wieder zu Wasserverschmutzungen. Jedes Jahr werden mehrere Tausend Fälle festgestellt.
Deshalb wurde die Kampagne «Obacht am Schacht» der Schweizerischen Vereinigung der Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher ins Leben gerufen. Wir laden Sie ein, die Interseite aquava.ch zu besuchen, auf der Sie unter anderem erfahren, was wir alle tun können, um eines der wichtigsten Güter der Menschheit zu schützen: DAS WASSER.
Die Kampagne hat zum Ziel, gutes Verhalten zu fördern und einmal mehr in Erinnerung zu rufen, wie wichtig es ist, die Qualität unserer Gewässer zu wahren. Gewisse alltägliche Handlungen (Versickern lassen oder Ausleeren von schädlichen Substanzen, usw.) beeinträchtigen diese direkt.
Gemäss Art. 71 GV verabschiedet der Gemeinderat am 27. April 2026 die Jahresrechnung 2025 der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.:
| ERFOLGSRECHNUNG | Aufwand Gesamthaushalt | CHF 4‘978’180.77 |
| Ertrag Gesamthaushalt | CHF 5‘143‘246.15 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 165’065.38 | |
| davon |
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| Aufwand Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘357‘985.23 | |
| Ertrag Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘483‘711.66 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 125’726.43 | |
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| Aufwand Wasserversorgung | CHF 131‘618.40 | |
| Ertrag Wasserversorgung | CHF 114‘936.80 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF - 16‘681.60 | |
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| Aufwand Abwasserentsorgung | CHF 233'886.43 | |
| Ertrag Abwasserentsorgung | CHF 251‘258.39 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 17‘371.96 | |
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| Aufwand Abfall | CHF 88‘229.86 | |
| Ertrag Abfall | CHF 117‘628.90 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 29'399.04 | |
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| Aufwand Fernwärme | CHF 166‘460.85 | |
| Ertrag Fernwärme | CHF 175‘710.40 | |
| Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 9‘249.55 | |
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| INVESTITIONSRECHNUNG | Ausgaben | CHF 252‘653.70 |
| Einnahmen | CHF 32‘116.25 | |
| Nettoinvestitionen | CHF 220‘537.45 | |
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| NACHKREDITE gem. separater Tabelle | CHF 232‘144.98 |
Der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2026 wird beantragt, die Jahresrechnung 2025 zu genehmigen.
Die Leistungsvereinbarung mit der Busland AG betreffend Wanderbus Chuderhüsi für das Jahr 2026 wurde an der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2026 genehmigt. Für die Deckung des wahrscheinlichen Defizits wurde ein Nachkredit in der Höhe von Fr. 2'798.30, zuzüglich MwSt., genehmigt.
Die Schulanlage Röthenbach ist sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat für die Erarbeitung der Konzeptstudie einen Nachkredit von Fr. 16‘000 beschlossen und den Auftrag an die Langhard Architekten AG erteilt.
Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung laden die Kirchgemeinde Röthenbach i. E. und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. am Freitag, 4. September 2026, 19.30 Uhr, herzlich zur Gedenkfeier auf den Friedhof Dorf mit anschliessendem Gottesdienst in der Dorfkirche ein.
Gräberaufhebung
Friedhof Dorf
Im Herbst 2026 werden die zwei hintersten Reihen im südwestlichen Teil des Friedhofes aufgehoben. Es betrifft 16 Gräber der Jahre 1996 bis 1998 (Grab Nrn. 649-667). Weiter werden zwei Urnengräber sowie zwei Kindergräber im nordwestlichen Teil des Friedhofes aufgehoben. Es handelt sich um vier Gräber der Jahre 1977, 1980, 1993 und 1997.
Mit den Arbeiten wird Anfang Oktober 2026 begonnen. Angehörige der Verstorbenen oder Personen, die die Gräber besorgen oder besorgen lassen, sind gebeten, über die Grabmäler bis zu diesem Zeitpunkt zu verfügen. Ab dem 1. Oktober 2026 werden nicht entfernte Gegenstände kostenlos weggeräumt und Rasen angesät.
Friedhof Würzbrunnen
Auf dem Friedhof Würzbrunnen werden im Jahr 2026 keine Gräber aufgehoben.
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