Impressionen Gemeinde Röthenbach i. E.
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Mitteilungen

2025

29.10.2025 - Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung 7. November 2025 und 13. November 2025

Die Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. bleibt am Freitag, 7. November 2025, den ganzen Tag geschlossen. Es findet die Klausursitzung des Gemeinderates statt. 

Am Donnerstag, 13. November 2025, morgens, bleibt die Gemeindever-waltung Röthenbach i. E. ebenfalls geschlossen. Dies wegen einer Schulung des Verwaltungsteams. An den übrigen Tagen gelten die normalen Öffnungszeiten.

27.10.2025 - Baupublikation
Gesuchsteller:Renate Fahrni, Leber 134b, 3537 Eggiwil
Projektverfasser: Zimmerei Hirschi AG, Gottfried Wüthrich, Längengrund 8, 3556 Trub
Bauvorhaben: Sanierung Bauernhaus
Standort:   Eymatt 28, Röthenbach, Parzelle-Nr. 600
Zone:  Landwirtschaft
Beanspruchte Ausnahmen:Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG
Schutzbestimmungen:  

Erhaltenswertes Gebäude

Gewässerschutzbereich A

Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E., Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E.
Auflage ebenfalls online unter dem Linkhttps://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289
Auflage- und Einsprachefrist: 24.11.2025   

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Lastenausgleichsbegehren (Art. 30 und 31 kant. Baugesetz) sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. 

Hinweise: Lastenaugsgleichsanpsrüche die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Röthenbach i. E., 16.10.2025, Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.

 

 

 

 

                     

                             

                                 

                 

                                              

              

                   

22.10.2025 - LOS Röthebach Nr. 102
14.10.2025 - Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen - Ergebnis aus öffentlicher Auflage sowie Antrag an Gemeindeversammlung

Vom 29.08.2025 bis am 29.09.2025 sind die Akten zur Überbauungsordnung der Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen öffentlich aufgelegen. Fristgerecht sind insgesamt 4 Rechtsverwahrungen und 2 Einsprachen eingegangen. Die Einsprechenden befürchten insbesondere eine mögliche Beeinträchtigung von privaten Wasserquellen und die Auswirkungen auf Grund der Zunahme des Verkehrs. Die beiden Einspracheverhandlungen haben am 08.10.2025 stattgefunden. Beide Einsprachen wurden nicht in allen Punkten zurückgezogen. Der Gemeinderat hat die Zonenplanänderung und die Überbauungsordnung zur Materialabbau- und Deponiezone Stauffenbrunnen gemeinsam mit dem Baugesuch UeO Stauffenbrunnen, mit dem Umweltverträglichkeitsbericht und der Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit genehmigt und zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Auf die offenen Punkte aus den beiden Einsprachen ist er nicht eingetreten.

14.10.2025 - Ersatzwahlen Schulkommission

Für die Nachfolge der per Ende 2025 demissionierenden Schulkommissionsmitglieder Ernst Bieri und Karin Bachmann sind bis zum Ablauf der Frist aus der Bevölkerung keine Wahlvorschläge eingegangen. Die Schulkommission konnte jedoch Milena Schenk und Andreas Wüthrich für die Nachfolge der beiden freien Schulkommissionssitze gewinnen. Der Gemeinderat hat Milena Schenk und Andreas Wüthrich im stillen Wahlverfahren für den Rest der Amtsdauer bis 31.12.2027 als Mitglieder der Schulkommission gewählt.

14.10.2025 - Ersatzwahl Gemeinderat

Für die Nachfolge der per Ende 2025 demissionierenden Gemeinderätin Kathrin Schönholzer sind bis zum Ablauf der Frist keine Wahlvorschläge eingereicht worden. Der Gemeinderat konnte jedoch Daniela Gerber-Rüfenacht als Nachfolgerin für den freien Gemeinderatssitz gewinnen und hat diese im stillen Wahlverfahren für den Rest der Amtsdauer bis 31.12.2027 als Mitglied des Gemeinderates gewählt. 

14.10.2025 - Budget 2026

Erfolgsrechnung
Allgemeiner Haushalt
Der Allgemeine Haushalt rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 146‘000. Der Gesamthaushalt rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 141‘820. Die Abschreibungen sinken um Fr. 218’870 (-47%). Die Abschreibungsbelastung sinkt, weil die Abschreibungen des altrechtlichen Verwaltungsvermögens nach HRM1 entfallen. Das altrechtliche Verwaltungsvermögen wird per Ende 2025 vollständig abgeschrieben sein. Das Budget 2026 rechnet gegenüber dem Vorjahr mit um Fr. 72’000 tieferen Steuereinnahmen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen. Die Einnahmen aus den gesamten Steuereinnahmen (Fiskalerträge Sachgruppe 40) fallen gegenüber dem Vorjahresbudget um Fr. 56'950 tiefer aus. Die tieferen Steuereinnahmen werden durch höhere Einnahmen aus dem Finanzausgleich kompensiert.

Ergebnis der Spezialfinanzierung Wasserversorgung
In der Spezialfinanzierung Wasserversorgung resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 22’760. Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2025 rund Fr. 358‘000.00.

Ergebnis der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
In der Spezialfinanzierung Abwasser rechnet mit einem ausgeglichenen Rechnungsergebnis. 
Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2025 rund Fr. 630‘000.00.

Ergebnis der Spezialfinanzierung Abfall
In der Spezialfinanzierung Abfall resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 1‘520.00. Der Finanzhaushalt der Spezialfinanzierung Abfall ist stabil und kostendeckend. Per 01.01.2026 sollen deshalb die Abfallgebühren um 20 % gesenkt werden. Die Spezialfinanzierung Abfall verfügt per 01.01.2025 über Reserven in der Höhe von Fr. 439‘000.00.

Ergebnis der Spezialfinanzierung Fernwärme
In der Spezialfinanzierung Fernwärme resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 17‘060.00. Die Spezialfinanzierung Fernwärme verfügt über eine Reserve von gut Fr. 181‘000.00.

Investitionsrechnung
Das Budget der Investitionsrechnung rechnet mit Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 764‘170. Davon betreffen Fr. 108'000 die Spezialfinanzierung Wasserversorgung und Fr. 120'000 die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung.

Downloads:
14.10.2025 - Finanzplan 2025-2030
12.09.2025 - Anstellung Nadine Hofstetter als Verwaltungsangestellte 40 %

Nadine Hofstetter aus Langnau i. E. wird ab 01.11.2025 als Verwaltungsangestellte die Aufgaben der Bauverwaltung übernehmen. Damit sie sich in das neue Aufgabengebiet einarbeiten kann, wird sie bereits ab 01.10.2025 mit einem reduzierten Pensum bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach tätig sein.

26.08.2025 - UeO Stauffenbrunnen: Öffentliche Auflage und Bekanntmachung

A) Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen mit Änderung Zonenplan
B) Baugesuch Kiesabbau Stauffenbrunnen
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
D) Rodungsgesuch 

Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994, Art. 15 Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Art. 5 Abs. 2 Der Waldverordnung vom 30. November 1992 folgende Akten zur öffentlichen Auflage: 

A) Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen mit Änderung Zonenplan bestehend aus:

  • Zonenplanänderung
  • Überbauungspläne 1-3
  • Überbauungsvorschriften
  • Erläuterungsbericht
  • Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Mitberichten
  • Infrastrukturvertrag 

B) Baugesuch 

Gesuchsteller Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161A, 3673 Linden
Projektverfasser CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern
Bauvorhaben Überbauungsordnung Kiesabbau mit Wiederauffüllung, Einrichten von Bodenlager, Aufhebung Wanderwegabschnitt und Erstellen Ersatz. Abbruch Gebäude Stauffenbrunnen 111. Rodung und Wiederaufforstung, Rekultivierung von Landwirtschaftsland.
Gegenstand

Kiesabbau von ca. 20’000m3 pro Jahr mit Wiederauffüllung, Abbauvolumen ca. 420'000m3, Auffüllvolumen ca. 160'000m3 mit unverschmutztem Aushubmaterial, Betriebszeiten von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr an 220 Arbeitstagen pro Jahr, Erschliessung der Abbaustelle via bestehende Strasse Häbern/Brachli 

Bodendepot mit einer Fläche von rund 3’000m2 

Temporäre Rodungsfläche von 8’729m2 

Rekultivierung des beanspruchten Landwirtschaftslandes

Parzelle / Adresse / KoordinatenStauffenbrunnen, Parz. Nrn. 1080 und 754
Nutzungszone Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen
Schutzzone, SchutzobjekteTeilweise unbestimmtes Naturgefahrengebiet, historischer Weg von lokaler Bedeutung
Beanspruchte NebenbewilligungenBewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen nach Art. 20 NHG 
Bewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 NHG 
Rodung und Ersatzaufforstung nach Art. 5-7 WaG, Art. 55ff WaV sowie Art. 16 WaG
Bewilligung für die Nachteilige Nutzung nach Art. 16 WaG 
Bewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes nach Art. 16 WaG 
Gewässerschutzbewilligung nach Art. 11 KGSchG
Gewässerschutzzone Gewässerschutzbereiche Au und üB

 

C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01) 

Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden. 

  • UVP-pflichtiger Anlagetyp: Kiesgrube mit mehr als 300‘000 m3
  • Art und Zweck der Nutzung: Materialabbau und Deponie mit einer jährlichen Abbau- und Auffüllmenge von 20‘000 m3 lose
  • Umfang: beanspruchte Fläche von 38‘566 m2
  • Umweltverträglichkeitsbericht vom 29. Juli 2025
  • provisorische Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit vom 11. April 2025 

D) Rodung 

Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG 
Rodungsgesuch vom 24. März 2025, bestehend aus:

  • Rodungsformulare
  • Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 (Gesamtrodungsfläche von 8‘729 m2, Ersatzaufforstung erfolgt an Ort und Stelle) 

Die Akten liegen vom 29. August bis zum 29. September 2025 in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.roethenbach.ch aufgeschaltet. Zudem liegen die Akten ebenfalls online unter dem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289 öffentlich auf. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. 
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG). 
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG). 

Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen in der KW 41 (06.-10.10.2025) durchzuführen.

20.08.2025 - LOS Röthebach Nr. 101
15.08.2025 - Ersatzwahlen per 01.01.2026

Auf den 31. Dezember 2025 haben die untenstehenden Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. demissioniert. Im Hinblick auf die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2024-2027 veröffentlicht der Gemeinderat die Namen der Demissionierenden: 

Mitglieder des Gemeinderates

Schönholzer-Strahm Kathrin 
Fambach 35 
3538 Röthenbach i. E. 

Mitglieder der Schulkommission 

Bachmann-Jordi Karin 
Trachselbach 17e 
3538 Röthenbach i. E. 

Bieri-Rüegsegger Ernst 
Obere Feldmatt 26a 
3538 Röthenbach i. E. 

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. erhalten nun Gelegenheit, bis spätestens 30. September 2025 Wahlvorschläge einzureichen.

15.08.2025 - Überbauungsordnung Bärenmatte 2 – Ergebnisse Mitwirkung

Der Gemeinderat hat am 11. August 2025 die Mitwirkungseingaben zur Mitwirkung bei der Planung der Überbauungsordnung Bärenmatte 2 beantwortet. Der Mitwirkungsbericht ist auf der Homepage www.roethenbach.ch einsehbar (siehe nachstehende Datei).

Downloads:
27.06.2025 - Protokoll Gemeindeversammlung vom 06.06.2025
20.06.2025 - Installation Leitplanke bei der Käserei Rüegsegg

Für die Installation einer Leitplanke an der Gemeindestrasse Röthenbach-Chuderhüsi-Bowil, konkret im Bereich der Einmündung zur Käserei Rüegsegg, hat der Gemeinderat am 16. Juni 2025 einen Nachkredit von Fr. 5'581.20 bewilligt.

18.06.2025 - Hundetaxen 2025

Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2024 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, der am 1. August 2025 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet. 

Die Hundehaltenden sind verpflichtet, Besitzerwechsel, neue Hunde und den Tod eines Hundes umgehend in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) einzutragen und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Wer noch nicht alle Mutationen vorgenommen hat, wird gebeten, diese bis spätestens am 31. Juli 2025 zu erledigen. Hundehaltende, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.

10.06.2025 - Informationen aus der Gemeindeversammlung vom 06.06.2025

49 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 5.22 % ausmacht. 

Das Schwyzerörgeliensemble der Musikschule Oberemmental, Klasse von Heinz Zihlmann bestehend aus 
Leandra Zysset 
Elias Sigrist 
Ivan Zaugg 
Melanie Zürcher 
Renz Manalac 
Sereina Jenni 
an der Bassgeige begleitet von Res Zysset, Vater von Leandra Zysset, eröffnet die Gemeindeversammlung. 

Die Gemeindeversammlung vom 06.06.2025 hat Folgendes beschlossen: 

Gemeinderechnung 2024 
Die Gemeinderechnung, welche im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 126‘769.90 abschliesst, wurde einstimmig genehmigt. 

PWI Büderich-Weierschwand – Kreditbeschluss 
Für die periodische Wiederinstandstellung der Güterstrasse Büderich-Weierschwand ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 490‘000 bewilligt worden. 

Ersatz Pumpleitung Oberei durch Freispiegelleitung – Kreditabrechnung 
Die Kreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 236‘347.37 ist genehmigt worden. 

Sanierung und Erweiterung Mehrzweckgebäude Hübeli – Kreditabrechnung 
Die Kreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 104‘409.80 ist genehmigt worden.

20.05.2025 - Öffentliche Mitwirkung Erlass neue Überbauungsordnung Bärenmatte 2 sowie Aufhebung der bestehenden Überbauungsordnung Bärenmatte auf der Parzelle Nr. 401

Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die neue Überbauungsordnung „Bärenmatte 2“ sowie die Aufhebung der bestehenden Überbauungsordnung „Bärenmatte“ auf der Parzelle Nr. 401 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. 

Die Änderungen liegen vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung auf und sind nachstehend aufgeschaltet. Am 4. Juni 2025 findet um 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Hübeli eine Informationsveranstaltung zur laufenden Mitwirkung statt. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach zu richten.

06.05.2025 - LOS Röthebach Nr. 100
02.05.2025 - PWI Vorder Stauffen – Kreditbeschluss

Im Investitionsplan ist in diesem Jahr die Sanierung der Gemeindestrasse Vorder Stauffen geplant. Der Gemeinderat hat nun für die periodische Wiederinstandstellung einen Verpflichtungskredit von Fr. 90‘000 bewilligt. Im Verlaufe des Sommers wird die Schiessanlage Stauffenalp saniert. Damit der Bauverkehr nicht die neu sanierte Strasse belastet bzw. beschädigt, sollen die Arbeiten erst ausgeführt werden, sobald die Sanierungsarbeiten an der Schiessanlage abgeschlossen sind.

Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E.
Dorf 6
3538 Röthenbach i. E.

Telefon
034 491 14 05

E-Mail
info@roethenbach.ch

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