Nadine Hofstetter aus Langnau i. E. wird ab 01.11.2025 als Verwaltungsangestellte die Aufgaben der Bauverwaltung übernehmen. Damit sie sich in das neue Aufgabengebiet einarbeiten kann, wird sie bereits ab 01.10.2025 mit einem reduzierten Pensum bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach tätig sein.
Mitteilungen
2025
A) Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen mit Änderung Zonenplan
B) Baugesuch Kiesabbau Stauffenbrunnen
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss USG (inkl. UVP)
D) Rodungsgesuch
Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, Art. 26 des Baubewilligungsdekrets vom 22. März 1994, Art. 15 Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Art. 5 Abs. 2 Der Waldverordnung vom 30. November 1992 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
A) Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen mit Änderung Zonenplan bestehend aus:
- Zonenplanänderung
- Überbauungspläne 1-3
- Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht
- Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Mitberichten
- Infrastrukturvertrag
B) Baugesuch
Gesuchsteller | Kieswerk Stucki AG, Gridenbühl 161A, 3673 Linden |
Projektverfasser | CSD Ingenieure AG, Belpstrasse 48, 3007 Bern |
Bauvorhaben | Überbauungsordnung Kiesabbau mit Wiederauffüllung, Einrichten von Bodenlager, Aufhebung Wanderwegabschnitt und Erstellen Ersatz. Abbruch Gebäude Stauffenbrunnen 111. Rodung und Wiederaufforstung, Rekultivierung von Landwirtschaftsland. |
Gegenstand | Kiesabbau von ca. 20’000m3 pro Jahr mit Wiederauffüllung, Abbauvolumen ca. 420'000m3, Auffüllvolumen ca. 160'000m3 mit unverschmutztem Aushubmaterial, Betriebszeiten von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr an 220 Arbeitstagen pro Jahr, Erschliessung der Abbaustelle via bestehende Strasse Häbern/Brachli Bodendepot mit einer Fläche von rund 3’000m2 Temporäre Rodungsfläche von 8’729m2 Rekultivierung des beanspruchten Landwirtschaftslandes |
Parzelle / Adresse / Koordinaten | Stauffenbrunnen, Parz. Nrn. 1080 und 754 |
Nutzungszone | Überbauungsordnung Kiesabbau Stauffenbrunnen |
Schutzzone, Schutzobjekte | Teilweise unbestimmtes Naturgefahrengebiet, historischer Weg von lokaler Bedeutung |
Beanspruchte Nebenbewilligungen | Bewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen nach Art. 20 NHG Bewilligung für technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 NHG Rodung und Ersatzaufforstung nach Art. 5-7 WaG, Art. 55ff WaV sowie Art. 16 WaG Bewilligung für die Nachteilige Nutzung nach Art. 16 WaG Bewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes nach Art. 16 WaG Gewässerschutzbewilligung nach Art. 11 KGSchG |
Gewässerschutzzone | Gewässerschutzbereiche Au und üB |
C) Öffentliche Bekanntmachung gemäss Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01)
Das Vorhaben bedarf gemäss Art. 10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 einer UVP. Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während der Auflagefrist zusammen mit den Bauakten eingesehen werden.
- UVP-pflichtiger Anlagetyp: Kiesgrube mit mehr als 300‘000 m3
- Art und Zweck der Nutzung: Materialabbau und Deponie mit einer jährlichen Abbau- und Auffüllmenge von 20‘000 m3 lose
- Umfang: beanspruchte Fläche von 38‘566 m2
- Umweltverträglichkeitsbericht vom 29. Juli 2025
- provisorische Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit vom 11. April 2025
D) Rodung
Gesuchsteller: Kieswerk Stucki AG
Rodungsgesuch vom 24. März 2025, bestehend aus:
- Rodungsformulare
- Rodungs- und Ersatzaufforstungspläne im Massstab 1:1000 (Gesamtrodungsfläche von 8‘729 m2, Ersatzaufforstung erfolgt an Ort und Stelle)
Die Akten liegen vom 29. August bis zum 29. September 2025 in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf und sind auf der Homepage der Gemeinde www.roethenbach.ch aufgeschaltet. Zudem liegen die Akten ebenfalls online unter dem Link https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20289 öffentlich auf. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Es ist vorgesehen, allfällige Einspracheverhandlungen in der KW 41 (06.-10.10.2025) durchzuführen.
Erläuterungsbericht.pdf
Infrastrukturvertrag.pdf.pdf
Mitberichte zu Vorprüfungsbericht.pdf
Rodungsformulare.pdf
Situationsplan Rodung und Aufforstung.pdf
Überbauungsplan 1 Perimeter und Abbau.pdf
Überbauungsplan 2 Endgestaltung.pdf
Überbauungsplan 3 Profile.pdf
Überbauungsvorschriften.pdf
Übersichtsplan Rodung und Aufforstung.pdf
Umweltverträglichkeitsbericht.pdf
Vorprüfungsbericht.pdf
Zonenplanänderung.pdf
Auf den 31. Dezember 2025 haben die untenstehenden Behördenmitglieder der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. demissioniert. Im Hinblick auf die Ersatzwahlen für den Rest der Amtsdauer 2024-2027 veröffentlicht der Gemeinderat die Namen der Demissionierenden:
Mitglieder des Gemeinderates
Schönholzer-Strahm Kathrin
Fambach 35
3538 Röthenbach i. E.
Mitglieder der Schulkommission
Bachmann-Jordi Karin
Trachselbach 17e
3538 Röthenbach i. E.
Bieri-Rüegsegger Ernst
Obere Feldmatt 26a
3538 Röthenbach i. E.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. erhalten nun Gelegenheit, bis spätestens 30. September 2025 Wahlvorschläge einzureichen.
Der Gemeinderat hat am 11. August 2025 die Mitwirkungseingaben zur Mitwirkung bei der Planung der Überbauungsordnung Bärenmatte 2 beantwortet. Der Mitwirkungsbericht ist auf der Homepage www.roethenbach.ch einsehbar (siehe nachstehende Datei).
Für die Installation einer Leitplanke an der Gemeindestrasse Röthenbach-Chuderhüsi-Bowil, konkret im Bereich der Einmündung zur Käserei Rüegsegg, hat der Gemeinderat am 16. Juni 2025 einen Nachkredit von Fr. 5'581.20 bewilligt.
Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2024 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen, der am 1. August 2025 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, Besitzerwechsel, neue Hunde und den Tod eines Hundes umgehend in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) einzutragen und anschliessend bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. Wer noch nicht alle Mutationen vorgenommen hat, wird gebeten, diese bis spätestens am 31. Juli 2025 zu erledigen. Hundehaltende, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.
49 Stimmberechtigte folgten der Einladung, was eine Stimmbeteiligung von 5.22 % ausmacht.
Das Schwyzerörgeliensemble der Musikschule Oberemmental, Klasse von Heinz Zihlmann bestehend aus
Leandra Zysset
Elias Sigrist
Ivan Zaugg
Melanie Zürcher
Renz Manalac
Sereina Jenni
an der Bassgeige begleitet von Res Zysset, Vater von Leandra Zysset, eröffnet die Gemeindeversammlung.
Die Gemeindeversammlung vom 06.06.2025 hat Folgendes beschlossen:
Gemeinderechnung 2024
Die Gemeinderechnung, welche im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 126‘769.90 abschliesst, wurde einstimmig genehmigt.
PWI Büderich-Weierschwand – Kreditbeschluss
Für die periodische Wiederinstandstellung der Güterstrasse Büderich-Weierschwand ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 490‘000 bewilligt worden.
Ersatz Pumpleitung Oberei durch Freispiegelleitung – Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 236‘347.37 ist genehmigt worden.
Sanierung und Erweiterung Mehrzweckgebäude Hübeli – Kreditabrechnung
Die Kreditabrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 104‘409.80 ist genehmigt worden.
Der Gemeinderat Röthenbach bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die neue Überbauungsordnung „Bärenmatte 2“ sowie die Aufhebung der bestehenden Überbauungsordnung „Bärenmatte“ auf der Parzelle Nr. 401 zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Änderungen liegen vom 23. Mai bis zum 23. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung auf und sind nachstehend aufgeschaltet. Am 4. Juni 2025 findet um 20.00 Uhr im Mehrzweckgebäude Hübeli eine Informationsveranstaltung zur laufenden Mitwirkung statt. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach zu richten.
Im Investitionsplan ist in diesem Jahr die Sanierung der Gemeindestrasse Vorder Stauffen geplant. Der Gemeinderat hat nun für die periodische Wiederinstandstellung einen Verpflichtungskredit von Fr. 90‘000 bewilligt. Im Verlaufe des Sommers wird die Schiessanlage Stauffenalp saniert. Damit der Bauverkehr nicht die neu sanierte Strasse belastet bzw. beschädigt, sollen die Arbeiten erst ausgeführt werden, sobald die Sanierungsarbeiten an der Schiessanlage abgeschlossen sind.
Gemäss Art. 7 GV (170.111) verabschiedet der Gemeinderat am 28. April 2025 die Jahresrechnung 2024 der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.:
ERFOLGSRECHUNG | Aufwand Gesamthaushalt | CHF 5‘042’135.26 |
Ertrag Gesamthaushalt | CHF 5‘168‘905.16 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 126‘769.90 | |
davon | ||
Aufwand Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘405‘433.56 | |
Ertrag Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘405‘433.56 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 0.00 | |
Aufwand Wasserversorgung | CHF 141‘365.97 | |
Ertrag Wasserversorgung | CHF 121‘807.15 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF - 19‘558.82 | |
Aufwand Abwasserentsorgung | CHF 254'407.25 | |
Ertrag Abwasserentsorgung | CHF 350‘486.85 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 96‘079.60 | |
Aufwand Abfall | CHF 85‘019.63 | |
Ertrag Abfall | CHF 114‘611.85 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 29‘592.22 | |
Aufwand Fernwärme | CHF 155‘908.85 | |
Ertrag Fernwärme | CHF 176‘565.75 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 20‘656.90 | |
INVESTITIONSRECHNUNG | Ausgaben | CHF 1’695‘333.19 |
Einnahmen | CHF 893‘450.49 | |
Nettoinvestitionen | CHF 801‘882.70 | |
NACHKREDITE gem. separater Tabelle | CHF 468‘738.20 |
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2024 zu genehmigen. Die detaillierte Jahresrechnung 2024 kann nachstehend heruntergeladen werden.
Die Tour de Suisse ist das viertgrösste Radrennen der Welt. Mit dabei sind die weltbesten Teams, darunter auch zahlreiche Fahrerinnen und Fahrer aus der Schweiz. In diesem Jahr passiert die Tour de Suisse Ihre Gemeinde. Anwohnerinnen und Anwohner haben die Chance, live am Strassenrand dabei zu sein und Teil des diesjährigen Radsportspektakels zu werden.
Der Profiradsport steht allen Menschen offen. Es braucht kein Stadion. Es braucht auch kein Ticket. Die öffentlichen Strassen sind das Stadion, der Strassenrand ist die Tribüne, und die ist für alle frei zugänglich. Die Tour de Suisse lädt alle Anwohner:innen, Vereine, Schulklassen, Verwaltung und Institutionen herzlich zum Zuschauen und Anfreuern ein. Mit etwas Glück erscheint ihre Vereinsflagge, ihr Dorf- oder Kantonswappen auch im Fernsehen.
Detaillierte Angaben zum Zeitplan finden Sie in der Marschtabelle. Die Strassen werden rund zehn Minuten vor der Durchfahrt gesperrt und wenige Sekunden nach dem letzten Fahrer freigegeben. Für die Sperrung ist die Sicherheitseskorte der Tour de Suisse sowie die Tour-Polizei zuständig. Etwa eine Stunde vor dem Fahrer:innenfeld passiert eine Auto-Werbekolonne die Gemeinde und verteilt Werbegeschenke auf der rechten Strassenseite, da hierbei die Strecke noch nicht gesperrt ist.
Der Radsport – bei den Frauen wie bei den Männern – lebt von der Publikumsnähe. Zuschauer:innen sind den Sportler:innen so nah wie kaum sonst in einem Sport. Und im Gegensatz dazu, sind die Fahrer:innen auch auf die unterstützende Energie des Publikums angewiesen. Sorgen wir zusammen für ein Radsportfest.
Zahlen und Fakten
Die Tour de Suisse zählt zu den führenden Radrundfahrten der Welt. Es ist der grösste wiederkehrende Sportanlass der Schweiz und schreibt seit 1933 ein Stück Schweizer Sportgeschichte. Jährlich sind rund 1 Million Zuschauende vor Ort am Strassenrand. Am Fernsehen verfolgen rund 20 Millionen Menschen in rund 150 Ländern das Rennen live.
In diesem Jahr findet das Frauenrennen vom 12. - 15. Juni 2025 statt und das Männerrennen vom 15. - 22. Juni 2025.
Bei Rückfragen:
Cycling Unlimited | Caroline Jost | caroline@cycling-unlimited.ch I Tel. +41 79 790 85 97
Zu vermieten ab 1. Juli 2025 oder nach Vereinbarung in Röthenbach im Emmental, Gauchern,
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Die helle Wohnung mit Balkon befindet sich im 1. Stock des ehemaligen Lehrerwohnhauses Egg (ohne Lift). Sie liegt in unmittelbarer Nähe des Skilifts Chuderhüsi und bietet eine wunderbare Weitsicht in Richtung Jura. Die Wohnung verfügt über ein Badezimmer mit Dusche, einen Keller und einen Estrich. Die Waschküche sowie ein Bastelraum werden gemeinsam genutzt. Der Mietzins beträgt Fr. 935 (inkl. Fr. 122 Nebenkosten).
Für weitere Auskünfte sowie für eine Besichtigung melden Sie sich bitte bei Hans Rudolf Gasser, Gemeinderat, 033 453 13 38 / 079 376 30 75.
Gemeinderat Röthenbach i. E.
Die Bankettstabilisierung an der Gemeindestrasse Röthenbach-Chuderhüsi im Gebiet Rüegsegg ist gemäss Investitionsplanung 2024-2029 im Jahr 2025 geplant. Für die Bankettstabilisierung hat der Gemeinderat am 3. März 2025 einen Verpflichtungskredit von Fr. 85‘000 bewilligt. Die Arbeiten wurden an die Oberland Bau AG vergeben.
Für die Einrichtung des Grillplatzes Fröösch sowie für den Unterhalt der „Bänkli“ wird der Verkehrsverein mit einem Gemeindebeitrag von Fr. 3‘231.55 unterstützt. Der entsprechende Nachkredit ist am 3. März 2025 genehmigt worden.
Die Bankettstabilisierung an der Gemeindestrasse Heimrütti-Steinengraben im Gebiet Rentschli ist gemäss Investitionsplanung 2024-2029 im Jahr 2025 geplant. Für die Bankettstabilisierung hat der Gemeinderat am 3. März 2025 einen Verpflichtungskredit von Fr. 97‘000 bewilligt. Die Arbeiten wurden an die Oberland Bau AG verbgeben.
Gemäss Gewässerschutzgesetzgebung haben die Gemeinden dafür zu sorgen, dass auch die privaten Abwasseranlagen in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. Der Kanton unterstützt dabei die Gemeinden mit Beiträgen aus dem Abwasserfonds. Der Gemeinderat hat beschlossen, vorerst die Zustandsuntersuchungen der privaten Abwasserleitungen durchzuführen. Auf die Zustandsuntersuchungen der privaten Hofdüngeranlagen wird im Moment verzichtet. Für die Projektierung der Zustandsuntersuchungen privater Abwasseranlagen hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 3. Februar 2025 einen Projektierungskredit von Fr. 10‘000.00 bewilligt. Die BSB + Partner Ingenieure und Planer AG ist mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt worden.
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