Traktanden
- Genehmigung der Jahresrechnung 2020
- Erlass Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung 2022
- Neugestaltung Dorfplatz – Kreditbeschluss und Erteilung der Kompetenz zum Abschluss eines Baurechtsvertrages
- Verschiedenes
Gestützt auf Artikel 65 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. liegt das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. Juni 2020 in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf. Gegen die Abfassung des Protokolls kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Röthenbach i. E. schriftlich Einsprache erhoben werden.
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in Abstimmungssachen innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, 3550 Langnau i.E. (Art. 67a und Art.63 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 60 Abs. 1 lit. b VRPG) schriftlich einzureichen. Sie haben einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 VRPG). Es wird auch auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a GG aufmerksam gemacht.
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Gemeinderat
Weitere Informationen finden Sie im LOS Röthebach Nr. 84.