Mit der in Kraft getretenen Revision des Kantonalen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzes sowie der Kantonalen Bevölkerungsschutzverordnung ist die Erstellung der Notfallplanungen Naturgefahren neu gesetzlich geregelt. Artikel 12 der KBSV verpflichtet Gemeinden mit einem ausgewiesenen Gefahrenpotential (Anzahl Personen / Gebäude in roter oder blauer Gefahrenzone der Gefahrenkarte) zur Erstellung von Notfallplanungen. Die Erstellung der Notfallplanung Naturgefahren wird durch ein externes Planungsbüro begleitet und erfolgt unter Einbezug der lokalen Fachleute aus Feuerwehr, Führungsorgan, Schwellenkorporation etc.. Der Gemeinderat hat die Arbeiten für die Erstellung der Notfallplanung Naturgefahren an die Firma Kellerhals + Häfeli AG aus Bern vergeben.
Mitteilungen
2020
Der Mittagstisch musste im Zusammenhang mit den Corona-Massnahmen nach der Wiederaufnahme des Schulbetriebes im Mai in den Kirchgemeindesaal des Mehrzweckgebäudes Hübeli verlegt werden. Der Mittagstisch soll auch in Zukunft im Kirchgemeindesaal stattfinden. Die Mahlzeiten werden weiterhin durch das Restaurant Moos-Pintli geliefert. Der Gemeinderat hat die dafür nötigen Vertragsanpassungen und Entschädigungsmodalitäten genehmigt.
Das Übungsprogramm 2021 der Feuerwehr Röthenbach i. E. ist ab sofort im Online-Schalter zu finden.
Erfolgsrechnung
Allgemeiner Haushalt
Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 21'950 ab. Das Budget 2020 rechnet mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Die Verschlechterung begründet insbesondere beim Sachaufwand (+105‘800). Der Gesamthaushalt schliesst ausgeglichen ab.
Spezialfinanzierung Wasser
In der Spezialfinanzierung Wasserversorgung resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 12‘740. Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2020 rund Fr. 330‘000.00.
Spezialfinanzierung Abwasser
In der Spezialfinanzierung Abwasser resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 6‘140.00. Die Werterhaltungskosten der ARA Mittleres Emmental steigen. Für die Gemeinde Röthenbach erhöht sich die jährliche Einlage in den Werterhalt um Fr. 4'110. Die Eigenkapitalreserven der Spezialfinanzierung (Rechnungsausgleich) betragen per 01.01.2020 rund Fr. 351‘000.00.
Spezialfinanzierung Abfall
In der Spezialfinanzierung Abfall resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 12‘960.00. Der Finanzhaushalt der Spezialfinanzierung Abfall ist stabil und kostendeckend. Die Entsorgungskosten des Hauskehrichts steigen von bisher Fr. 21 auf Fr. 26 je Einwohner. Die Spezialfinanzierung Abfall verfügt per 01.01.2020 über Reserven in der Höhe von Fr. 323‘000.00.
Spezialfinanzierung Fernwärme
In der Spezialfinanzierung Fernwärme resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 15‘590.00. Die Spezialfinanzierung Fernwärme verfügt über eine Reserve von gut Fr. 87‘000.00. Die Planzahlen beinhalten auch Neuanschlüsse, welche immer noch einzelfallweise erfolgen.
Investitionsrechnung
Das Budget der Investitionsrechnung rechnet mit Nettoinvestitionen von insgesamt Fr. 471‘300. Die geplanten Investitionen betreffen ausschliesslich den Steuerhaushalt.
Für die Beschaffung von neuem Schulmobiliar hat der Gemeinderat am 10.02.2020 einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 38‘000.00 bewilligt. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung, welche mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 681.95 abschliesst, zur Kenntnis genommen.
Für die Erstellung einer Abwasserleitung Grüebli-Steinengraben hat der Gemeinderat am 12.02.2018 einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 99‘000.00 bewilligt. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung, welche mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 7‘253.65 abschliesst, zur Kenntnis genommen.
Für den Neubau der Hoferschliessung Schultheissenmatt hat der Gemeinderat am 14.11.2016 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 110‘000.00 bewilligt. Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung, welche mit einer Kreditüberschreitung von Fr. 7‘169.25 abschliesst, genehmigt. Der entsprechende Nachkredit ist bewilligt worden.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird allen Schülerinnen und Schülern, welche während der obligatorischen Schulzeit an einer öffentlichen Schule (Primar- und Realschule Röthenbach, Sekundarschule Signau, Oberstufenzentrum Unterlangenegg, Sonderschule oder Quarta an einem Gymnasium) einen unzumutbaren Schulweg haben und deshalb auswärts das Mittagessen einnehmen, eine Kostenbeteiligung von Fr. 2.00 pro Mittagessen vergütet. Die Auszahlung erfolgt auf Gesuch hin. Die betroffenen Familien haben die Gesuche jeweils per 30.06. sowie per 31.12. beim Schulsekretariat Röthenbach i. E., Dorf 2a, 3538 Röthenbach i. E., einzureichen.
Am Donnerstag, 15. Oktober 2020, findet die Papier- und Kartonsammlung statt.
Aufgrund der laufenden Bauarbeiten der LANDI Region Langnau AG findet die Sammlung im Dorf beim Kirchenparkplatz statt.
Weitere Informationen zur Papier- und Kartonsammlung vom 15. Oktober 2020 finden Sie hier.
Der Gemeinderat hat im Sinne von Art. 16 des Organisationsreglementes die Spezialkommission „Baukommission Sanierung/Anbau Hübeli und Schulanlage“ gewählt. Die beiden bisherigen Arbeitsgruppen „Mehrzweckgebäude Rössliplatz“ und „Unterhalt MZG Hübeli“ werden unter Verdankung der geleisteten Arbeit aufgelöst.
Für den Ersatz der ARA-Pumpleitung Oberei liegen die Resultate der Machbarkeitsstudie vor. Der Gemeinderat plant in einem nächsten Schritt, die Kosten für den Weiterbetrieb der bestehenden Pumpanlage abzuklären. Dies im Sinne einer Alternative zum Neubau einer Freispiegelleitung. In diese Abklärungen soll auch eine mögliche bauliche Veränderung des heute bestehenden Pumpwerkes (als oberirdische Anlage) einbezogen werden. Dies insbesondere auch damit die Arbeitssicherheit des Wartungspersonals verbessert werden kann. Für die Erweiterung der Vorprojektierung ist ein Nachkredit von Fr. 3‘800.00 bewilligt worden.
Das aktuell gültige Strassenreglement stammt aus dem Jahr 1989 und soll bekanntlich erneuert werden. Dazu hat im Herbst 2019 bereits eine Mitwirkung sowie eine Orientierungsveranstaltung stattgefunden. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des neuen Strassen- und Wegreglements sowie des neuen Strassenverzeichnisses stellte sich heraus, dass auf dem Gemeindegebiet von Röthenbach mehr als hundert private Grundstücke mit einem öffentlichen Fahrwegrecht belastet sind. Viele davon betreffen Strassen, welche heute nicht mehr der Öffentlichkeit dienen. Die meisten der öffentlichen Fahrwegrechte sind mit Datum vom 01.03.1912 (Bereinigung der Grundbücher im Kanton Bern) eingetragen worden. Der Gemeinderat hat deshalb diejenigen Grundstücke, welche mit einem öffentlichen Fahrwegrecht belastet sind, überprüft. Dabei zeigte sich, dass voraussichtlich viele der öffentlichen Fahrwegrechte ersatzlos gelöscht werden können. In vielen Fällen ist es so, dass nach dem Jahr 1912 eine neue Strasse erstellt worden ist und damit die damals gängige Erschliessung nicht mehr benutzt worden ist. Der ehemals öffentliche Charakter dieser Strassen ist damit über die Jahre „schleichend“ weggefallen.
Die betroffenen Grundeigentümer wurden bereits direkt informiert. Im LOS Röthebach Nr. 81 vom August 2020 wurde zudem eine ausführliche Information veröffentlicht. Nun laden wir zur öffentlichen Mitwirkung ein. Die Pläne sowie eine Liste mit den geplanten Bereinigungen liegen ab sofort in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Zudem sind die Unterlagen auf der Homepage www.roethenbach.ch aufgeschaltet. Die öffentliche Mitwirkung findet vom 24.08.2020 bis am 25.09.2020 statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die schriftlichen Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Röthenbach, Dorf 6, 3538 Röthenbach i. E., zu richten.
Der Gemeinderat
Öffentliches Fahrwegrecht Bützen-Sandweg-Hühnerweidli-Martinsegg-Graben-Spitzachen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Bützen-Schüpbach-Schallweg-Steinengraben.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Fambach-Farnern-Kapf.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Fambach-Hühnermoos-Stockernweg.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Fambach-Schafberg-Farnern.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Gauchern-Bühl.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Gauchern-Mühleseilen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Gauchernwald-Buchen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Heimenrüttiwald-Gauchern-Chuderhüsi.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Heimenrüttiwald-Lippenlehn-Hölzliweide.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Höllhubel-Kirchenbann-Loohwäldchen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht in die Bützen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Martinsegg-Martinsegggraben.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Martinsegg-Stöckern-Gauchern.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Röthenbach-Schachen-Nägelisboden-Münchegg-Naters.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Röthenbach-Würzbrunnen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Rüegsegg Käserei-Loohalden-Heimenrüttiwald.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Rüegsegg-Mühleseilen.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Rüegsegg-Schindellegi-Togglismatt.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Schaftelen-Schallenberg.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Schallenbergstrasse-Kiefel-Hinternaters.pdf
Öffentliches Fahrwegrecht Spitzachen-Ryffersegg-Schwändiwald.pdf
Gemäss Gebührenverordnung vom 17. Dezember 2019 beträgt die Hundetaxe Fr. 40.00 pro Hund. Die Taxe muss für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund bezahlt werden, der am 1. August 2020 über sechs Monate alt ist. Der Rechnungsversand erfolgt im August. Auf die Abgabe einer Hundemarke wird verzichtet.
Die HundehalterInnen werden gebeten, Mutationen in der Hundedatenbank AMICUS (www.amicus.ch / 0848 777 100) vorzunehmen und anschliessend bis zum 31. Juli 2020 bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach i. E. zu melden. HundehalterInnen, welche taxpflichtige Hunde nicht melden, werden gebüsst.
Der Gemeinderat
Die teilrevidierte Ortsplanung der Gemeinde Röthenbach lag vom 14.02.2020 bis zum 16.03.2020 öffentlich auf. Aufgrund einer Einsprache wurde anschliessend eine Anpassung vorgenommen und am 20.04.2020 durch den Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderat von Röthenbach bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 diese Änderungen zur öffentlichen Auflage. Die Anpassungen betreffen den Verlauf und Gewässerraum von zwei eingedolten Gewässern im Gebiet Oberei/Sagimatt. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 09. Juli 2020 – 10. August 2020 während den Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Röthenbach einzureichen.
Der Gemeinderat
Für den Ersatz sowie für die Erweiterung des Schliesssystems des Feuerwehrmagazins Hübeli hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 2‘400.00 bewilligt.
Die Gemeinderechnung, welche im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 197‘600.53 abschliesst, wurde am 26. Juni 2020 durch die Gemeindeversammlung genehmigt.
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