Der Gemeinderat hat die Budget-Richtlinien für das Budget 2020 und die Finanzplanung 2019-2024 beschlossen. Bis spätestens Ende Juni werden die Kommissionen und Budgetverantwortlichen die Budgetunterlagen erhalten.
Mitteilungen
2019
Die vordersten zwei vollen Reihen der Erdbestattungsgräber werden eingekürzt und anschliessend durch den Friedhofgärtner angepflanzt. Bitte pflanzen Sie die Gräber nicht an.
Bei Fragen steht Ihnen Martin Fuchser, Hortussa AG, 079 210 70 52, zur Verfügung.
Der Pflanzenverkauf beim Friedhof Dorf findet am 6. und 7. Juni 2019 statt.
Die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. saniert in diesem Sommer die Güterstrasse Feldmatt - Büderich.
Die Bauarbeiten werden in zwei Phasen aufgeteilt:
In einer ersten Phase werden die instabilen, talseitigen Strassenbankette gesichert und verstärkt und in einer zweiten Bauphase wird ein neuer Strassenbelag eingebaut.
Die Bauarbeiten wurden wie folgt vergeben:
- Bankettstabilisierungen:
Stämpfli AG, Langnau
Bauführer: Patrick Meier 079 652 93 54 - Belagsarbeiten:
Implenia Schweiz AG, Wattenwil
Bauführer: Marco Hadorn 079 733 49 95
Die Arbeiten an den Strassenbanketten werden ab Ende Mai - Ende Juni 2019 ausgeführt. Während den Bohr- und Betonarbeiten bleibt die Strasse für den Verkehr befahrbar. Währende der Arbeitszeit ist aber mit Behinderungen und Wartezeiten zu rechnen.
Die Belagsarbeiten finden Ende Juli bis anfangs August 2019 statt. Die Belagseinbauwoche mit Strassensperrungen ist vorgesehen von Montag, 5. August bis Freitag, 9. August 2019.
Vorher werden die Vorbereitungsarbeiten (Felswandreinigung, Schutzzaun) erledigt. Über das detaillierte Bauprogramm im Sommer werden wir Sie rechtzeitig orientieren.
Die Bauarbeiten der Stämpfli AG beginnen am Montag, 27. Mai 2019. Der Bohrmeister auf Platz ist Kurt Zihlmann.
Für Fragen können Sie sich an den Bohrmeister Kurt Zihlmann, Stämpfli AG, 079 788 37 62, oder an die Bauleitung Kurt Pieren 079 643 60 65 wenden.
Für das Verständnis danken wir Ihnen zum Voraus bestens und hoffen auf ein gutes Gelingen.
Bauleitung Kurt Pieren 079 643 60 65
Die Abstimmungsergebnisse vom 19. Mai 2019 finden Sie auf der Internetseite der Bundeskanzlei sowie der Internetseite der Staatskanzlei des Kantons Bern.
Neu haben der Bund und die Kantone die App "VoteInfo" lanciert. Sie ermöglicht den mobilen Zugang zu den offiziellen Informationen über die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen und liefert am Abstimmungssonntag laufend die neusten Ergebnisse. «VoteInfo» kann ab sofort heruntergeladen werden.
Für den Neubau eines Autounterstandes zum Lehrerwohnhaus Gauchern hat der Gemeinderat einen Nachkredit von Fr. 35‘000.00 bewilligt.
Gemäss Art. 71 GV verabschiedet der Gemeinderat die Jahresrechnung 2018 der Einwohnergemeinde Röthenbach i. E.:
ERFOLGSRECHNUNG | Aufwand Gesamthaushalt | CHF 4‘569‘007.59 |
Ertrag Gesamthaushalt | CHF 4‘785‘423.57 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 216‘415.98 | |
davon | ||
Aufwand Allgemeiner Haushalt | CHF 3‘944‘408.88 | |
Ertrag Allgemeiner Haushalt | CHF 4‘088‘428.12 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 144‘019.24 | |
Aufwand Wasserversorgung | CHF 147‘601.20 | |
Ertrag Wasserversorgung | CHF 125‘440.40 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF -22‘160.80 | |
Aufwand Abwasserentsorgung | CHF 268‘355.95 | |
Ertrag Abwasserentsorgung | CHF 333‘700.65 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 65‘344.70 | |
Aufwand Abfall | CHF 95‘256.46 | |
Ertrag Abfall | CHF 107‘859.35 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 12‘602.89 | |
Aufwand Fernwärme | CHF 113‘385.10 | |
Ertrag Fernwärme | CHF 129‘995.05 | |
Aufwand-/Ertragsüberschuss | CHF 16‘609.95 | |
INVESTITIONSRECHNUNG | Ausgaben | CHF 902‘088.00 |
Einnahmen | CHF 452‘955.40 | |
Nettoinvestitionen | CHF 449‘132.60 | |
NACHKREDITE gem. separater Tabelle | CHF 645‘735.10 |
Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Jahresrechnung 2018 zu genehmigen. Die detaillierte Jahresrechnung 2018 kann nachstehend heruntergeladen werden.
Für die Zustandsuntersuchung der Abwasserleitungen Ryffersegg/Gauchern (GEP 2. Etappe) hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von Fr. 85‘000.00 bewilligt. Die Arbeiten für die Kanalreinigung und die Kanalfernsehaufnahmen sind an die Firma ARPE AG aus Bucklen vergeben worden. Die Arbeiten für die Bauleitung und Projektierung sind an die Ruefer / OSTAG ingenieure AG vergeben worden.
Der Gemeinderat hat die ausgelaufene Leistungsvereinbarung „Anschubfinanzierung des touristischen Busverkehrs“ mit der Busland AG für die Jahre 2019 – 2021 verlängert. Die Einwohnergemeinde Röthenbach beteiligt sich an der Finanzierung des Wanderbus mit jährlich Fr. 1‘910.00. Der Wanderbus verkehrt zwischen 01. Mai und 31. Oktober jeweils samstags, sonntags und an allgemeinen Feiertagen zwischen Signau, Bahnhof und Chuderhüsi.
Der Gemeinderat hat der Wiederwahl von Reto Joost als Kreiskaminfeger für die Amtsperiode 01.01.2020 bis 31.12.2023 zugestimmt.
Die Arbeiten für den Bau der ARA-Leitung Schüpbach-Laass-Steinengraben sind an die Firma Mosimann Leitungsbau AG aus Röthenbach vergeben worden.
Ab Juli 2019 starten wir zusammen mit weiteren Gemeinden im Verwaltungskreis Emmental den Betrieb von eBau. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau
Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!
Der Gemeinderat Röthenbach i. E. verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:
Verbot für Lastwagen
Zubringerdienst gestattet
Strasse Röthenbach – Chuderhüsi – Bowil
Ab Kantonsstrasse 229.3 bis Gemeindegrenze Bowil
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 Abs.1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gemeinderat Röthenbach i. E.
Anfang Juni 2019 werden auf dem Friedhof Dorf die vordersten zwei vollen Reihen der Erdbestattungsgräber eingekürzt.
Die Gräber werden anschliessend durch den Friedhofgärtner angepflanzt.
Friedhofkommission Röthenbach i. E.
Die Gemeinde Röthenbach i. E. muss, wie in den anderen Gemeinden der ZSO Region Langnau i. E., gemäss gesetzlichem Auftrag des Kantons Bern periodisch eine Kontrolle aller ca. 50 Schutzräume durchführen. Der Kanton Bern hat per Gesetz festgehalten, dass die Kontrolltätigkeit an die Gemeinden delegiert wird, da sie Hauptträgerinnen des Bevölkerungsschutzes sind. Das Gesetz sieht ein Kontrollintervall von zehn Jahren vor. Die nächste Kontrolle findet im 2019 statt.
Da die Gemeinde Röthenbach i. E. nicht über die nötigen personellen und fachtechnischen Ressourcen verfügt, hat sie die Kontrollarbeiten ausgeschrieben und die Arbeiten an die Firma RISTAG Ingenieure AG vergeben. Diese wird im Auftrag der Gemeinde Röthenbach i. E. die Eigentümerinnen und Eigentümer der Schutzräume für eine Terminvereinbarung schriftlich kontaktieren und die Kontrollen vor Ort durchführen.
Dem jeweiligen Schutzraumeigentümer/in entstehen durch die Kontrolle keine Kosten. Die Gemeinde kann diese aus dem entsprechenden, geäufneten Fonds begleichen. Die Oberaufsicht hat das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) des Kantons Bern.
Die periodische Schutzraumkontrolle
- dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft,
- ergibt die Grundlage zur Steuerung des Schutzraumbaus sowie für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung auf die Schutzräume,
- soll allfällige Mängel und Erneuerungsbedarf aufzeigen.
- Die RISTAG Ingenieure AG führt eine reine Kontrolle durch und hält allfällige Mängel fest. Diese werden dem BSM übermittelt. Aufforderungen für Reparaturen oder weitere Massnahmen werden anschliessend durch das BSM eröffnet.
Damit die RISTAG Ingenieure AG die Kontrollen effizient durchführen kann müssen die wichtigen Einbauten (Lüftungsaggregat, Notausstieg, Überdruckventil, etc.) zugänglich sein. Nachstehend sind zwei Merkblätter zu Unterhalt und der Schutzraumkontrolle aufgeschaltet.
Der Gemeinderat hat einen Zusammenarbeitsvertrag mit der Einwohnergemeinde Langnau für das Angebot Ferien(s)pass genehmigt.
Das Ziel ist es, allen Kindern im Alter von 4 – 16 Jahren der 7 beteiligten Gemeinden des Oberen Emmentals den Zugang zum Angebot des Ferien(s)passes während einer Woche in den Herbstferien zu ermöglichen. Kinder von berufstätigen und/oder interessierten Eltern kommen zu zusätzlichen, betreuten Ferienangeboten. Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der beteiligten Gemeinden für die Bereitstellung des Angebots Ferien(s)pass und die Übertragung von Aufgaben an die Sitzgemeinde.
Einladung zur Gedenkfeier
Aus Anlass der bevorstehenden Gräberaufhebung laden die Kirchgemeinde Röthenbach i. E. und die Einwohnergemeinde Röthenbach i. E. am Freitag, 6. September 2019, 20.00 Uhr, zur Gedenkfeier auf den Friedhof Würzbrunnen mit anschliessendem Gottesdienst in der Kirche Würzbrunnen ein.
Gräberaufhebung
Friedhof Dorf
Auf dem Friedhof Dorf werden im Jahr 2019 keine Gräber aufgehoben.
Friedhof Würzbrunnen
Die beiden hintersten Reihen im östlichen Teil des Friedhofes sind im Herbst 2019 zur Aufhebung vorgesehen. Es betrifft die acht Gräber der Jahre 1988 und 1990 (Grab Nrn. 297–304) sowie das Urnengrab aus dem Jahr 1990.
Mit den Arbeiten wird frühestens Anfang Oktober 2019 begonnen. Angehörige der Verstorbenen oder Personen, die die Gräber besorgen oder besorgen lassen, sind gebeten, über die Grabmäler bis zu diesem Zeitpunkt zu verfügen. Nach dem 1. Oktober 2019 werden nicht entfernte Gegenstände kostenlos weggeräumt.
Friedhofkommission Röthenbach i. E.
Die Projektstudie zur ARA-Leitung Steinengraben hat nebst der heute realisierten ARA-Leitung ab Martinsegg via Martinsegggraben, Rentschli nach Schüpbach (Gemeinde Bowil) auch den Leitungsstrang Schüpbach bis Laass beinhaltet. Bei der detaillierteren Projektierung ist die Leitung dann aber aus dem Projekt gestrichen worden. Weil die Einwohnergemeinde Eggiwil nun im Gebiet Schüpbach 4 anschlusspflichtige Liegenschaften hat, sind die Voraussetzungen für das Erstellen einer Gemeindeleitung ab Schüpbach bis zur bestehenden ARA-Leitung bei Laass gegeben. Der Gemeinderat hat einen Verpflichtungskredit von brutto Fr. 80‘000.00 bewilligt. Es wird mit Nettobaukosten zu Lasten der Gemeinde Röthenbach von rund Fr. 10‘000.00 gerechnet.
Im Zusammenhang mit der Neuvermessung Vermarkungsrevision Los 3 müssen auch das Namensverzeichnis und der Nomenklaturplan überarbeitet werden. Für die Bezeichnung von geografischen Gebieten, Landschaftsteilen, Flurstücken, topografischen Objekten usw. sind Flur-, Orts- und Geländenamen (= geografische Namen der amtlichen Vermessung) ein unentbehrliches Hilfsmittel für Grundeigentümer, Bewirtschafter, Rettungsdienste, Zustelldienste, Behörden, Wanderer, Forscher, Historiker usw. Bei amtlichen Vermessungen, Landumlegungen usw. werden alle heute noch gebräuchlichen Flur-, Orts- und Geländenamen erhoben und ihre Schreibweise festgelegt. Die erhobenen Namen werden mit der festgelegten Schreibweise in den Grundstückbeschreibungen der amtlichen Bewertung, den Grundbuchplänen, den Übersichtsplänen, den Landeskarten usw. verwendet.
Eine Arbeitsgruppe hat den Nomenklaturplan sowie das zugehörige Namensverzeichnis überarbeitet. Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Unterlagen genehmigt. Insbesondere was die Schreibweise betrifft erfolgt die abschliessende Genehmigung durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern.
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